Schäden am Gebäude, Wasser im Keller oder Haus, undichte Wände, Sockel, Versicherungsschäden, Baumängel. Das Errichten des Neubaus oder das Sanieren des Altbaus, Umbau des Gebäudes, behindertengerechtes Umgestalten des Bades, der Treppenlagen, Rampen oder das Errichten eins Anbaus, der Baugutachter, Bausachverständige sollte stets zur Seite stehen und schon von Beginn an in die Gestaltung und Planung mit einbezogen werden und die Vertragsgrundlagen mit einsehen und bewerten. Schon in der Planungsphase werden oftmals nicht mehr zu korrigierende Fehler eingeplant, die später das ganze Vorhaben verunstalten und nicht das herrichten, was man schlussendlich haben will oder sich von Beginn an vorgestellt hatte.
Der sowohl praktisch als auch theoretisch bestens involvierte Baugutachter, der dann auch selbst noch planungs- und baugenehmigungsberechtigt ist, ist in jedem Fall eine Stütze, mit dem sich dessen Kosten zum Abschluss meist amortisieren.
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