Baumängel und Schäden an Gebäuden

Fehlende Ausbildung und Fachleute führen zunehmend zu sogenannter Schlechtarbeit.

Sehr fatal wirken sich diesbezüglich sogenannte versteckte Mängel aus, die überdeckend unsichtbar erst viele später zu erheblichen Mängeln führen. Es treten Jahre später z. B. Wasserschäden, Schimmelbefall, Rissbildungen oder Setzungen auf. Putze lösen sich vom Untergrund und es kommt zu Ausblühungen in Fugen.

Ein Begleiten der Maßnahme oder Maßnahmen durch einen Bausachverständigen bzw. Baugutachter kann bares Geld wert sein. Dessen Kosten sich alleine schon mit dem Vermeiden von Mängelansprüchen und damit verbundenem Ärger amortisieren.

Lassen Sie Ihre Arbeiten möglichst gleich von Beginn an vom Bausachverständigen bzw. Baugutachter begleiten. Das verhindert teure Folgeschäden und womögliches, späteres Hinterherlaufen von Mangelansprüchen, sofern man nicht gänzlich auf diesen sitzen bleibt.

Je früher, desto besser!

Vereinbaren Sie einen Betreuungstermin!

Besteht Ihrer Ansicht nach Schlechtarbeit im Sinne von Mängeln, vereinbaren Sie einen Termin.