Baubetreuung

Um sich Ärger zu ersparen, sollten Sie den Umbau, Sanierung Ihres Renditeobjekts, Haus, Immobilie, Gewerbeobjekts oder Mehrfamilienhaus vom Baugutachter begleiten lassen. Das können sein: Fassadendämmung, Dachdämmung, Kellerdämmung, WDVS, energetische KfW-Maßnahmen, zweischaliges Mauerwerk dämmen, Abdichtung von Wänden, Bodenplatte abdichten, Kellerabdichtung, Anbau errichten, barrierefreier Umbau, Badsanierung, Sauna und Wellness erneuern und vieles andere mehr. Ob Neubau oder Altbausanierung es gibt unzählige Problem und Fehler die während der Arbeiten auftreten können. Der erfahrende Bausachverständige kennt die Fehlerquellen, die sehr häufig verursacht werden und später zu teuren Schäden führen.

Immobilie begutachten

Das Investieren in eine Immobilie, das eigenen Haus für die Familie, das Mietshaus zur Absicherung der Rente, Investmentprojekt zur Geldanlage, ist meist eine Lebensaufgabe. Immobilienbewertungen beinhalten in der Regle nur den Marktpreis in Bezug zum Alter, Ort und Lage, bzw. pauschal den Zustand. Fatal kann es u. U. dann sein, wenn man vor dem Kauf einer solchen Lebensaufgabe das Objekt nicht fachkundig begutachten lässt. Auch sollte man vom Bausachverständigen das Vertragswerk vorher durchsehen lassen. Insbesondere sehr günstige Lockangebote, die darauf abzielen, den Vertragspartner sofort zur Unterschrift zu animieren, weil das Haus, die Immobilie, ja sonst morgen schon weg sein könnte, sind meist mehr Schein als Sein. Lassen Sie daher Vertragswerke und insbesondere die Immobilie stets fachliche vom Bausachverständigen ggf. Rechtsanwalt prüfen. Auch sollte zuvor eine realistische Bewertung etwaiger Sanierungskosten erfolgen, die ganz bestimmt auf Sie zukommen werden. Pauschale, marktbezogene Immobilienbewertungen beinhalten sowas nicht!

Gutachten

Sie haben Leistungen in Verbindung eines Bau-, Werk- oder Werklieferungsvertrag herrichten lassen und stehen im Konflikt mit dem ausführenden Unternehmen, dass Ihre Auffassung nicht teilt. Dann stehen Sie mit Ihrer Behauptung in der Beweislast, was bedeutet, Sie müssen unter Beweis stellen, dass Ihre These richtig ist.

Dazu benötigen Sie dann einen Bausachverständigen der den Sachverhalten klärt und nötigen Falles anhand eines Gutachten unter Beweis stellt, dass Sie sich im Recht befinden.

Zur Gutachtenanfrage geht’s hier.

Sachverständige wissen wie’s geht!

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Vom Sachverständigen prüfen lassen

  • Rissbildung im Mauerwerk
  • Rissbildung im Beton
  • Tragfähigkeit altes Mauerwerk / Beton
  • Schädigungsgrad alter Mauerfugen / Putz
  • Feuchte Wand / Fugen / Putz
  • Nasse Wand / Fugen / Putz
  • Salzbelastung Wand / Fugen / Putz
  • Ggf. Laboruntersuchung
  • CM-Feuchtigkeitsmessung Estrich / Mauerwerk
  • Voruntersuchung vor Maßnahmenbeauftragung

Schäden an Gebäuden und Inventar.

Der Sachverständige rät! Hohlen Sie stehts eine 2. Meinung ein.

Rohrbruch

Oft treten Wasserschäden auf wenn Rohre aufgrund ihres Alters durch sogenannten Lochfraß zerstört wurden, bersten, brechen oder einstürzen oder während der Bauphase durch unsachgemäßen Einbau oder Dritte – am Bauvorhaben beteiligte – beschädigte wurden.  Schnell treten dann Wasserschäden auf, die die Gebäudesubstanz schädigen und Einrichtungen in Mitleidenschaft ziehen.

Aufgabe des Sachverständigen ist es dann, den Schadensgrund klar festzustellen und die Schäden insgesamt zu bewerten.

Ziehen Sie unbedingt stets eine Sachverständigen hinzu, so dass Sie zu guter Letzt dann nicht auf Kosten – sozusagen – sitzen bleiben, die Sie gar nicht hätten übernehmen müssen.

Überflutung

Wasserschäden durch Überflutung können viele Ursachen haben. Als Versicherter oder Regulierer sollten Sie stehts einen fachkundigen Sachverständigen hinzuziehen. Denn oft werden die tatsächlichen Ursachen falsch beurteilt und führen dann zur falschen Kostenverteilung. Sachverständige gehen hier ins Detail und finden raus was ursächlich für das Schadensereignis war.

Mängel

Wasserschäden infolge mangelhafter Ausführung kommen nicht selten vor. Oft steckt der Teufel im Detail und die Ursachen werden dem Geschädigten nicht wirklich, bzw. ehrlich offenbart. Auch hier können die Erfahrungen eines Sachverständigen dann oft herausfinden, was den nun wirklich der Grund des Schadens ist. Erfahren Sachverständige kennen die Details und können ggf. anhand der Arbeitsabläufe schon rekonstruieren, was zum Schaden führte.

Fachkundige Hilfe kann das Schuldverhältnis dann auch völlig ändern.

Der Sachverständige

Hallo!

Ich freue mich sehr, Sie auf meiner Webseite begrüßen zu dürfen!

Sie benötigen einen Baugutachter, der sich explizit auskennt und weiß, wo der Hase läuft?

Seit 40 Jahren im Bauwesen tätig, nehme ich an, dass ich mich bestens auskenne. Man sagt es mir zumindest nach. Von der praktischen Ausbildung, über die Fachbauleitung, Bauleitung, bis zur Technischen Betriebsleitung und selbständigen Tätigkeit ich in vielen Bereichen des Bausektors tätig war. Darum auch gut die Problemzonen des Bauens, ob Altbau oder Neubau, kenne und i. d. R. auch recht schnell herausfinde, warum es zum Problem kam.

Fehler passieren sowohl in der Planung, statischen Berechnung, aufgrund unzureichender, fachlicher Kenntnisse, Fahrlässigkeit und gänzlich fehlender Ausbildung des Ausführenden und dessen Vorgesetzte, bzw. des Unternehmers selbst. Das insbesondere, weil seit Jahrzehnten bildungsfremden, völlig unkontrolliert, der Zugang zu jedem Handwerksberuf gewährt wird und dessen mangelhafte Kalkulationen – oftmals aus einem Schmierzettel bestehend – das Fachhandwerk inzwischen vom Markt verdrängt haben.

Außerordentlich bedenklich dabei ist, dass solche Betriebe oftmals vorsätzliche gegen die Gesetzte der Handwerksordnung verstoßen, mit dem Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Technischen Betriebsleiter gar nicht erst anstellen, bzw. sich dessen Lohnkosten einsparen. Da es keine behördliche Stelle gibt, die das im Sinne des Verbrauchers stetig kontrolliert, hat sich dieser Modetrennt seit Jahrzehnten rumgesprochen. Insofern heute der größte Teil an Bauleistungen von völligen Laien erbracht werden, die oftmals über keine schulische Bildung und schon gar nicht über die einfachsten Grundlagen des Handwerks verfügen, aber zunehmend als Bauunternehmen auftreten. Mit Liebe am Beruf und dessen Zukunftssicherung durch gezielte Weitergabe, dass wohl kaum noch im Zusammenhang steht, bzw. dass schnelle Geld wohl erstrangig ist. Wen wundert’s dann, dass es keine, von der Picke auf, ausgebildeten Fachhandwerkergesellen mehr gibt und Bauleiter seit Jahrzehnten mehr Kindergärtner sind.

Ebenso bedenklich, errichten diese seit Jahrzehnten statisch relevante Bauteile, Brandschutzmaßnahmen, Schallschutzmaßnahmen, energetische Bauteile, abdichtungstechnische Bauteile. Das insbesondere auch an öffentlichen Maßnahmen, wie Kindergärten, Schulen, öffentlichen Verwaltungen, sozialen Wohnungsbau u. v. m..

Eine fatale Entwicklung, wie ich meine, die auch noch letzte Fachunternehmen verdrängen wird und dessen spätere Schäden wohl absehbar sind.

Gerne helfe ich Ihnen bei ihrem Anliegen!

Senden Sie mir Ihre Problem über das Kontaktformular oder per E-Mail. Gemeinsam sehe wir dann weiter.

Meine Kosten sind moderat, über die ich Sie selbstverständlich vorab informieren werde. Ein erster Ortstermin, einschließlich kurtes Statement zur Sachlage, kosten i. d. R. zwischen 150 und 300 Euro.

Ich freu mich von Ihnen zu hören!

Mit freundlichem Gruß

Siegfried Hensen

⇒ Staatliche geprüfter Hochbautechniker
⇒ Technischer Betriebwirt
⇒ Bausachverständiger im BDSH e.V.
⇒ Konzessionierter Maurer, Betonbauer
⇒ Konzessionierter Fliesen- Platten- Mosaikleger

MEINE TIPPS

  • Bitte unterlassen Sie es Ihren Handwerker unfachmännisch, theatralisch anzugreifen. Böses Blut ist sicherlich keine gute Lösung um ein Problem aus der Welt zu schaffen. Auch ist niemand fehlerfrei in seinem täglich tun, warum man dann Handwerkern gegenüber nicht unfair werden sollte. Nach dem Sprichwort: „Wer keine Fehler macht, der werfe den ersten Stein.“, sollte man stets handeln. Ziehen Sie mich hinzu, wenn das Problem nicht gelöst werden kann. Die Sprache der Handwerker muss man kennen und auch sprechen können, womit ich das Problem vor dem Eskalieren oftmals beseitigen kann. Denn, sind die Fronten einmal verhärtet, dann sind die Folgen meist erheblich teurer und die Baustelle steht still.
  • Beauftragen Sie grundsätzlichen keine Handwerker, die nicht über einen Technischen Betriebsleiter verfügen. Lassen Sie sich den Vertrag des Technischen Betriebsleiter als beglaubiget Kopie aushändigen. Stimmen Sie den Vertrag mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Handwerkskammer Ihres Bezirks ab. I. d. R. denjenigen, der für die Handwerksrolle zuständig ist. Sofern für das Handwerk, das Sie beauftragen wollen, eine sogenannte Meisterpflicht besteht, der Handwerker aber keine Meister oder glw. Ausbildung hat, mit der er in der Handwerksrolle eingetragen ist, dann muss er einen Technischen Betriebsleiter fest anstellen, sofern er Handwerksleistungen erbringt die der Gruppe A zugehörig sind. Dessen Gruppenzuordnung finden Sie i. d. R. veröffentlich auf der Webseite der Handwerkskammer. Gerne kann ich Ihnen diese auch übersenden. Hat er diesen nicht, verstoßen auch Sie als Auftraggeber gegen das Schwarzarbeit Gesetz und machen sich u. U. strafbar, was ggf. dann auch Jahre später der Fall sein kein. Auch sollten Sie immer darauf bestehen, dass der Technische Betriebsleiter die Arbeiten, möglichst täglich, überprüft. Insbesondere dann, wenn es um Arbeiten geht, die einen hohen technischen Anspruch mit sich bringen. Sie haben Fragen dazu, gerne können Sie mir eine Nachricht senden oder anrufen.
  • Vorsicht! Möglichst billiges zusammenschustern von Versicherungsschäden sind lukrativ. Aber nicht für Sie! Darum sollten Sie grundsätzlich immer einen externen Sachverständigen hinzuziehen. Versicherer vermitteln Ihnen gerne, dass Sie die Handwerker zur Schadensbeseitigung schon haben. Die Aufträge werden dann meistens an sogenannte Abwicklungsfirmen weitergereicht, die die Aufgabe haben, möglichst billige Handwerker zu finden, die die Arbeiten möglichste billig ausführen. Sind die Schäden dann beseitigt, dann endet damit dann auch der Service des Versicherers. Stellen Sie dann später fest, dass die Arbeiten mangelhaft sind, bleiben Sie darauf möglicherweise sitzen. Versicherte rufen dann beim Versicherer an und fordern Nachbesserung. Müssen dann aber feststellen, dass die Versicherung als Regulierer keinen Werkvertrag mit Ihnen hat und verweisen auf den Handwerker, der die Arbeiten ausgeführt hat. Der ist dann u. U. nicht mehr auffindbar oder finanzielle nicht in der Lage den Schaden zu beseitigen. Darum stets einen externen Sachverständigen hinzuziehen oder, alternativ, die Handwerker vor Ort selbst auswählen, was Ihnen gesetzlich selbstverständlich zusteht.
  • Es wird Ihnen ein Bauleiter vom Bauträger gestellt? Was glauben Sie, wer dessen Entlohnung finanziert und auf welcher Seite dieser dann im Härtefall stehen wird? Stets auch hier im Zweifelsfalle eine externen Sachverständigen hinzuziehen.
  • Viele orientieren sich an Aussagen und Angaben im Internet und Selbstdarstellern auf Plattformen wie z.B. Youtube. Konfrontieren Sie Ihre Handwerker nie mit diesem z. g. T. pauschalen Unsinn, so nach dem Motto: „Ich weiß es besser als Sie!“ Ob Sie’s glauben oder nicht. Richtige Fachleute haben es nicht nötig sich solchem Plattformunfug zu unterwerfen und werden das auch nicht tun. Fragen Sie stets Fachleute die wirklich wissen wo der Hase läuft. Das ist meist erheblich billiger als mit Unsinnigkeiten Handwerker zur Weißglut zu provozieren, die dann auf nimmer wiedersehen die Arbeiten einstellen.
  • Sie interessieren sich für eine Immobilie und wollen sicher gehen, dass diese auch dem Exposé entsprechenden Verkaufsangebot entspricht, bzw. keine erheblichen Mängel aufweist. Ein Sachverständiger, der sich das Objekt der Begierde ansieht, ist oftmals billiger als unvorhersehbare Sanierungsmaßnahmen. Insofern, ziehen Sie mich hinzu. Sie werden sich wundern was ein erfahrenes Auge so alles sieht.

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Nicht alles können Sachverständige leisten. Verlässliche Partner stehen dann zur Seite.