Brand- und Wasserschaden

Im Falle eines Brand- oder Wasserschadens wird es immer wieder versäumt, den eigenen Fachmann einzubeziehen.

Warum das ein erheblicher Fehler sein kann, fragen Sie den Bauexperten.

Immobilie begutachten

Die Kosten für das Errichten eines Neubaus sind in den letzten Jahrzehnten in teils völlig unrealistisch finanzierbare Höhen gestiegen. Damit der Wunsch nach dem Eigenheim für die Familie immer weiter in die Ferne rückt. Was bleibt, sind Bestandsimmobilien, die als Option oftmals unbeachtet ausgeklammert werden, weil deren Stand der Technik nicht mehr up to date ist.

Das mag zwar sein, aber müssen Bestandsimmobilien immer die ungünstigere Option sein?

Nein! Das sind sie im Verhältnis nicht, sofern dessen Grundsubstanz in Ordnung ist.

Wie geht man vor, wenn man von der Option, eine gebrauchte Immobilie zu erstehen, nicht abgeneigt ist?

Zunächst sollten Sie eine passende Immobilie oder gleich mehrere auswählen. Wenn der Ort, die Lage und die Substanz offenkundig in Ordnung sind und Ihnen die Immobilie gefällt, beziehen Sie den Fachmann als Immobilienexperten und Experten für Bauschäden mit ein.

Was macht der für Sie?

Sie vereinbaren mit ihm und dem Verkäufer oder Immobilienmakler/der Immobilienmaklerin einen Ortstermin. Der Bauexperte schaut sich alles an und gibt sein Statement zum Objekt, dessen Bausubstanz und etwaigen Schäden ab.

Wer ganz sicher gehen will, dass der Verkaufspreis zum Objekt realistisch ist, erhält auf Wunsch eine Marktpreisanalyse unter Einbeziehung etwaiger Schäden. Diese kann überaus sinnvoll sein, da übertrieben hohe Verkaufspreise keine Seltenheit sind und Schäden den Wert stark mindern können.

Sie haben eine Immobilie ins Auge gefasst?

Vereinbaren Sie gleich einen Begutachtungstermin!

Baubetreuung

Wer einen Neubau errichtet oder seinen Altbau vom Grund auf sanieren lassen will, der benötigt dazu Fachleute, auf die er sich blind verlassen kann und die zusammenwirkend als Time-Player fungieren. Denn schließlich hat man auch noch anderes zu tun, als hinter jedem zu stehen, um zu kontrollieren, ob er denn wirklich alles so macht, wie man’s haben möchte. Doch leider sieht die Realität meist anders aus und der eine weiß nicht so recht, was der andere tut. Damit der Bauherr die anleitende Funktion übernimmt und die Gewerke koordinierend in Einklang zu bringen hat. Was er dazu braucht: „Fundierte Fachkenntnisse.“ Hat er diesen nicht, endet das ganze Bauen schnell im unkoordinierten Chaos und jeder macht, was er will und wie ihm genehm ist. Ob richtig oder falsch, wen interessiert das schon, wenn meine eigenen Arbeiten in Ordnung sind. Exakt das ist leider seit Jahrzehnten Realität. Es kommt eins aufs andere und der Teufel steckt in Details, die überdeckt nicht mehr sichtbar sind und später dann teure Probleme bereiten.

Warum sich Bauherren das antun, obwohl es Fachleute gibt, die wissen, wies geht? Diese Frage stellte man sich dann.

Darum: Besser das tun, was man kann, und anderes anderen überlassen, die wissen, was zu tun ist.

Je früher, desto besser!

Rufen Sie an oder senden Sie eine E-Mail-Nachricht. Umgehend kontaktiere ich Sie.

Gutachten

Bestehen Mängel nach einem Hauskauf, sollte sich das ein Experte für Bauschäden und Immobilienbewertung ansehen. Treten nach dem Einzug Mängel im Neubau oder während des Errichtens von Werkleistungen auf, sollte sich der Bausachverständige diese unverzüglich ansehen. Ist der Zug der fachkundigen Beweisbarkeit erst mal abgefahren, bleibt man meist auf seinem Schaden sitzen.

Die Notwendigkeit eines Gutachtens entschied sich dann.

Sachverständige wissen wie’s geht!

Expertise einholenExpertise einholen

Vom Sachverständigen prüfen lassen

  • Risse im Mauerwerk
  • Risse im Beton
  • Statik altes Mauerwerk
  • Statik alter Beton
  • Salzbelastung altes Mauerwerk
  • Feuchte Wand
  • Nasse Wand
  • Nasses Mauerwerk
  • Schimmelbefall
  • Feuchtigkeitsgrad
  • Schädigungsgrad
  • Schallschutz
  • Hitzeschutz

Schäden an Gebäuden und Inventar.

Der Sachverständige rät! Hohlen Sie stehts eine 2. Meinung ein.

Ausschreiben lassen

Wer heute einen guten Handwerker sucht, der hat’s schwer, einen wirklichen Fachbetrieb zu finden.

Anzuraten ist es dann, die sowieso völlig überlasteten Handwerker zutragend zu unterstützen und damit auf einfache Art und Weise ein Angebot zu erhalten.

D. h., selbst eine Ausschreibung der Arbeiten (Leistungsverzeichnis) liefern!

Insofern vom Parktisch sehr involvierten Sachverständigen ein Leistungsverzeichnis erstellen lassen, das dann auch Hand und Fuß hat und der Handwerker in kurzer Zeit mit seinen Preisen versehen ausfüllen und übersenden kann.

Im Übrigen war das früher mal die Regel. Bis findige Einsparer auf die Idee kamen, diese Aufgabe den Handwerkern für umsonst aufzulasten.

Der praktisch invalidierte Sachverständige weiß explizit, was zu tun ist, und man erhält keine undurchschaubaren, wenig nachvollziehbaren Angebote mehr und tatsächlich die kostengünstigste und effizienteste Lösung des Problems.

Überflutung

Viele kennen das Problem und haben es auch aus den Medien mitbekommen, dass Überflutungen zunehmen. Heute weiß man, dass durch das Begradigen natürlicher Bach- und Flussläufe deren natürliche Ausbreitungsflächen weggenommen wurden, die infolge der zunehmenden Jahrhundertfluten sich Bäche und Flüsse zurückholen.

Eindringendes Wasser ins Wohnhaus oder Kellergeschoss, dann auch infolge unsichtbarem Schichtwasser, plötzlich auftreten kann.

Dann kommen die Fragen auf: Sind die auftretenden Wasserschäden versichert oder nicht, und wie konnte das Wasser ins Gebäude kommen?

Ein Bausachverständiger kann in der Regel das Problem recht schnell aufspüren und beurteilen.

Mängel

Baumängel kommen vor!

Sprichwörtlich: „Wo gehobelt wird, da fallen Späne.“

Sind es optische Mängel, liegt die Mangelhaftigkeit meist im Sinne des Betrachters. Die Regeln des optisch Zulässigen werden entweder klar definiert oder vom Sachverständigen nach dessen Ermessen festgelegt.

Anders verhält es sich, wenn konstruktive Mängel bestehen, die sich z. B. durch Rissbildung zeigen. Dann sollte der involvierte Sachverständige die Gesamtsituation des Tragwerks unter die Lupe nehmen und die einflussnehmenden Bedingungen neu berechnen. Risse in Wänden, Decken oder Betonbalken, haben meist einen Grund. Auch kommt es häufig vor, dass alte Tragwerksberechnungen mangelhaft sind, aus denen sich die Schäden dann auch erklären lassen. Sofern konstruktive Mängel bestehen, sollten diese in jedem Fall begutachtet und, wenn nötig, dann auch beseitigt werden. Denn Veränderungen durch z. B. äußere Einflüsse können das Fass plötzlich zum Überlaufen bringen, mit u. U. fatalen Folgen.

Technische Ausführungsfehler führen am häufigsten zu Mängeln. Hier muss man sich im Detail ansehen, welche Fehler gemacht wurden und wie sie im Detail zustande kommen konnten. Der praktisch involvierte Sachverständige besitzt die Fähigkeit, die einzelnen Arbeitsschritte nachzuvollziehen.

Der Sachverständige

Hallo, ich freue mich, dass Sie meine Webseite besuchen!

Ich gehe davon aus: Sie sind auf der Suche nach einem fachkundigen Bauexperten.

44 Jahre Bauwesen prägen mein Leben!

Insofern 44 Jahre lang Erfahrungen sammelte, die mir heute beste Dienste leisten und damit unbezahlbar sind.

Selbstverständlich habe ich, so wie es sich für einen fachkundigen „Mitreden-Wollenden“ gehört, von der Pike auf angefangen. Beginnend mit einer Lehre, ausgebildet zum Handwerksgesellen, war ich viele Jahre als Handwerksgeselle in diversen Handwerkszweigen tätig. Nach Weiterbildung ging’s dann weiter in der Fachbauleitung, Arbeitsvorbereitung und Bauleitung Schlüsselfertigbau bis hin zur Technischen Betriebsleitung.

Damit so gut wie alle Bereiche des Bauens, sowohl praktisch als auch technisch, energetisch, bestens kenne.

Profitieren auch Sie von all meinen unbezahlbaren Erfahrungen!

Sie werden erstaunt sein, was Sie alles noch nicht wussten, und durch mich in Erfahrung bringen.

Senden Sie mir Ihre Nachricht über das Kontaktformular oder rufen Sie gleich an.

Ich freue mich, Sie kennenzulernen!

Mit freundlichem Gruß

Siegfried Hensen

⇒ Staatlich geprüfter Hochbautechniker
⇒ Technischer Betriebswirt
⇒ Bausachverständiger im BDSH e. V.
⇒ Zertifizierter Sachverständiger Schloss Raesfeld
⇒ Technischer Betriebsleiter des Maurer- und Betonbauerhandwerks
⇒ Technischer Betriebsleiter des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerks
⇒ Zertifiziert für den Eintrag zur Bauvorlageberechtigung nach § 67 Absatz 4a BauO NRW 2018

Bauexperte seit 40 Jahren

MEINE TIPPS

  • Beauftragen Sie grundsätzlichen keine Handwerker, die nicht über einen Technischen Betriebsleiter verfügen. Lassen Sie sich den Vertrag des Technischen Betriebsleiters als beglaubigte Kopie aushändigen. Stimmen Sie den Vertrag mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Handwerkskammer Ihres Bezirks ab. I. d. R. denjenigen, der für die Handwerksrolle zuständig ist. Sofern für das Handwerk, das Sie beauftragen wollen, eine sogenannte Meisterpflicht besteht, der Handwerker aber keine Meister oder glw. Ausbildung vorweisen kann, mit der er in der Handwerksrolle eingetragen ist, dann muss er einen Technischen Betriebsleiter fest anstellen. Ansonsten er keine Handwerksleistungen erbringen darf, die der Handwerksgruppe A zugehörig sind. Dessen Gruppenzuordnung finden Sie i. d. R. veröffentlich auf der Webseite der Handwerkskammern. Gerne kann ich Ihnen diese auch übersenden. Hat er diesen nicht, verstoßen auch Sie als Auftraggeber gegen das Schwarzarbeitergesetz und machen sich u. U. dann selbst strafbar, was ggf. dann auch Jahre oder Jahrzehnte später auf Sie zurückkommen kann, wenn Rechnungen von Ihnen auftauchen, die in Verbindung einer Razzia konfisziert wurden. Im Falle von Schwarzarbeit, im Sinne der Handwerksordnung, besteht dann auch kein Gewährleistungsanspruch, auch wenn Sie die Leistungen rechnungskonform abgerechnet haben. Auch sollten Sie immer darauf bestehen, dass der Technische Betriebsleiter die Arbeiten, möglichst täglich, selbst überprüft. Insbesondere dann, wenn es um Arbeiten geht, die einen hohen technischen Anspruch mit sich bringen. Sie haben Fragen dazu, gerne können Sie mir eine Nachricht senden oder einfach anrufen.
  • Vorsicht! Möglichst billiges Zusammenschustern von Versicherungsschäden ist lukrativ. Aber nicht für Sie! Darum sollten Sie grundsätzlich immer einen externen Sachverständigen hinzuziehen. Versicherer vermitteln Ihnen gern, dass sie die Handwerker zur Schadensbeseitigung schon haben. Die Aufträge werden dann meistens an sogenannte Abwicklungsfirmen weitergereicht, die die Aufgabe haben, möglichst billige Handwerker zu finden, die die Arbeiten möglichste günstig ausführen. Sind die Schäden dann beseitigt, dann endet damit dann auch der Service des Versicherers. Stellen Sie dann später fest, dass die Arbeiten mangelhaft sind, bleiben Sie darauf möglicherweise sitzen. Versicherte rufen dann beim Versicherer an und fordern Nachbesserung. Müssen dann aber feststellen, dass die Versicherung als Regulierer keinen Werkvertrag mit Ihnen hat, und verweisen auf den Handwerker, der die Arbeiten ausführte. Der ist dann u. U. nicht mehr auffindbar oder finanziell nicht in der Lage, den Schaden zu beseitigen. Darum stets einen externen Sachverständigen hinzuziehen oder, alternativ, die Handwerker vor Ort selbst auswählen, was Ihnen gesetzlich selbstverständlich zusteht.
  • Es wird Ihnen ein Bauleiter vom Bauträger gestellt? Was glauben Sie, wer dessen Entlohnung finanziert und auf welcher Seite dieser dann im Härtefall stehen wird? Stets auch hier, im Zweifelsfalle, eine externen Sachverständigen hinzuziehen.
  • Viele orientieren sich an Aussagen und Angaben im Internet und Selbstdarstellern auf Plattformen wie z.B. Youtube. Konfrontieren Sie Ihre Handwerker nie mit diesem z. g. T. pauschalen Unsinn, so nach dem Motto: „Ich weiß es besser als Sie!“ Ob Sie’s glauben oder nicht. Richtige Fachleute haben es nicht nötig sich solchem Plattformunfug zu unterwerfen und werden das auch nicht tun. Fragen Sie stets Fachleute die wirklich wissen wo der Hase läuft. Das ist meist erheblich billiger als mit Unsinnigkeiten Handwerker zur Weißglut zu provozieren, die dann auf nimmer wiedersehen die Arbeiten einstellen.
  • Sie interessieren sich für eine Immobilie und wollen sicher gehen, dass diese auch dem Exposé entsprechenden Verkaufsangebot entspricht, bzw. keine erheblichen Mängel aufweist. Ein Sachverständiger, der sich das Objekt der Begierde ansieht, ist oftmals billiger als unvorhersehbare Sanierungsmaßnahmen. Insofern, ziehen Sie mich hinzu. Sie werden sich wundern was ein erfahrenes Auge so alles sieht.

Fachinstitutionen

unterstützen Sachverständige

Nicht alles können Sachverständige leisten. Verlässliche Partner stehen dann zur Seite.