Brand- und Wasserschaden

Ob Brand- oder Wasserschaden. Es gehört förmlich zum Muss, den eigenen unabhängigen Bauexperten hinzuzuziehen. Denn schließlich ist es Ihre Immobilie, die bearbeitet wird, und nicht die Immobilie Ihres Schadenregulierers, dem letztendlich die abschließende Qualität und Güte ziemlich egal sind.

Lassen Sie sich vom Fachmann für Brand- und Wasserschäden aufklären und beraten!

Immobilie begutachten

Mal abgesehen davon, dass guter Grund und Boden rar ist, haben sich die Kosten fürs neue Eigenheim zum überwiegenden Teil  unrealistisch entwickelt. Das führt unweigerlich dazu, dass man ausweichend Ausschau nach Gebrauchtimmobilien hält.

Doch nicht alles, was im Auge des unerfahrenen, verliebten Betrachters glänzt, bringt wirklich Glanzvolles, sofern ein erfahrener Experte die Immobilie dann im Detail unter die Lupe nimmt.

Um zu verhindern, dass man sich ein teures und belastetes Sanierungsobjekt auf Zeit, sozusagen: „ans Bein bindet“, kann es im Endeffekt sehr hilfreich sein, vorher den Fachmann hinzuzuziehen, der die Sache fachlich unvoreingenommen und realistisch marktbezogen betrachtet.

Lieber vorher als nachher, wobei nachher meist unerwartet teuer endet.

Gleich den Fachmann hinzuziehen!

Baubegleitung

Wer träumt nicht von einem schicken Neubau auf Maß und wunschgemäß ausgestattet?

Hohe Kosten erwecken große Erwartungen. Unumstritten stehen diese einem auch zu.

Doch sieht die Realität leider ganz anders aus. Die deutsche Wertarbeit stand der EU 2004 im Wege, mit dem man ausbildungsfähige Fachunternehmen auf Überlebensniveau schrumpfte oder zur Aufgabe zwang. Damit die wenigen Verbliebenen ihre Ausbildungsfähigkeit über Jahrzehnte verloren und es wahrscheinlich ebenso lang dauern wird, dieses Manko wieder ins richtige Fahrwasser zu leiten. Im Sinne von: „Einen gestandenen Baum, den man fällt, braucht Jahrzehnte, um wieder Früchte zu tragen.“ Seitdem gehört Outsourcing an oftmals Learning-by-doing-Experten, sogenannte Jedermann, zum Standard auf deutschen Baustellen. Folglich an „Fachleuten“, die nicht über dreieinhalb Jahre mit der Bau-Bibel zu Bett gingen und von sehr erfahrenen Gesellen praktisch geführt wurden. Insofern meist nicht über tiefgreifende fachliche Fähigkeiten verfügen. Oftmals sind es Kleinigkeiten, die dauerhaft zu erheblichen Schäden führen.

Der Fachmann darum rät, die Baumaßnahmen vom sehr erfahrenen Bauexperten begleiten zu lassen.

Den Fachmann gleich in die Planung mit einbinden spart Geld und aufwendige Änderungen!

Gutachten

Bestehen Mängel nach einem Hauskauf, sollte sich das ein Experte für Bauschäden und Immobilienbewertung ansehen. Treten nach dem Einzug Mängel im Neubau oder während des Errichtens von Werkleistungen auf, sollte sich der Bausachverständige diese unverzüglich ansehen. Ist der Zug der fachkundigen Beweisbarkeit erst mal abgefahren, bleibt man meist auf seinem Schaden sitzen.

Ob Sie abschließend ein Gutachten zur Beweisaufnahme benötigen, entscheidet sich dann. Oftmals fachliche Argumente schon hilfreich sind.

Nicht warten, gleich den Bauexperten hinzuziehen!

Sachverständige wissen wie’s geht!

Expertise einholenExpertise einholen

Vom Sachverständigen prüfen lassen

  • Risse im Mauerwerk
  • Risse im Beton
  • Statik altes Mauerwerk
  • Statik alter Beton
  • Salzbelastung altes Mauerwerk
  • Feuchte Wand
  • Nasse Wand
  • Nasses Mauerwerk
  • Schimmelbefall
  • Feuchtigkeitsgrad
  • Schädigungsgrad
  • Schallschutz
  • Hitzeschutz

Schäden an Gebäuden und Inventar.

Der Sachverständige rät! Hohlen Sie stehts eine 2. Meinung ein.

Bietern zutragen

Handwerkliche Fachunternehmen, die sich ständig am Limit der Leistungsfähigkeit bewegen, haben weder Zeit noch Lust und schon gar nicht mehr das Geld, jedem Anfragenden einen Besuch abzustatten und Aufmaß zu nehmen. Ebenso wenig ein aufwendiges Angebot auszuarbeiten.

Wer ein Fachunternehmen zur Angebotsabgabe motivieren will, sollte zutragende Hilfestellung leisten. Das bedeutet, die erforderlichen Leistungen von einem fachlich tiefblickenden Fachmann zusammenstellen lassen. Diese sogenannte Ausschreibung den Fachunternehmen zukommen lassen, die diese lediglich mit ihren Preisen versehen.

Riesiger Vorteil: Man erhält von unterschiedlichen Anbietern leistungsbezogen vergleichbare Preise, anhand deren gegenüberstellenden Vergleichs die abschließende Auswahl getroffen werden kann. Ebenso besteht die Möglichkeit, mit den Bietern über etwaige Nachlässe zu kommunizieren.

In den meisten Fällen amortisieren sich die Ausschreibungskosten mit der Vergabe und man kann sicher sein, dass nur tatsächlich erforderliche Leistungen angeboten werden.

Hier geht’s zur Anfrage beim Ausschreibungsexperten.

Schallschutz

Schallemissionen machen krank!

Das ist eindeutig bewiesen.

Wer in einem Altbau lebt, muss nicht unbedingt hinnehmen, dass ständiger Lärm vom Nachbarn über oder neben ihm oder aus dem Treppenhaus ihn ständig belastet und um seine wohlverdiente Ruhe bringt. Missachtet man im Falle von Umbau- und Sanierungsarbeiten notwendige Schallschutzmaßnahmen, ist das in Verbindung zu schützender Mitbewohner als überaus fahrlässig anzusehen. Gerne werden dann völlig veraltete, im Sinne der möglichen Technik steinzeitartige Normen aus der Mottenkiste gekramt. Auf diese Normen berufen sich dann verantwortungslose Gutachter, die sich nicht für die Probleme der Geschädigten interessieren. Dies kann aus Sicht eines überaus verantwortungsbewussten Fachmanns schon grenzwertig als fahrlässige Körperverletzung bezeichnet werden.

Lassen Sie Ihr Problem von einem verantwortlichen Gutachter untersuchen und abstellen.

Risse im Mauerwerk / Beton

Risse im Haus, in der Bodenplatte oder Garage können ein Indiz dafür sein, dass tragwerkstechnisch etwas im Argen ist. Das können versagende Tragwerke sein, fehlerhafte Bauweisen, Berechnungen oder der Boden gibt nach.

Schadhafte Tragwerke, die ja schließlich die Lasten eines Gebäudes dauerhaft sicher tragen müssen, sollten schadhaft vom Fachmann untersucht werden.

Warten kann unter Umständen fatale Folgen mit sich bringen.

Vereinbaren Sie gleich einen Untersuchungstermin!

Der Sachverständige

Hallo, ich freue mich, dass Sie meine Webseite besuchen!

Ich gehe davon aus: Sie sind auf der Suche nach einem fachkundigen Bauexperten.

44 Jahre Bauwesen prägen mein Leben!

Insofern 44 Jahre lang Erfahrungen sammelte, die mir heute beste Dienste leisten und damit unbezahlbar sind.

Selbstverständlich habe ich, so wie es sich für einen fachkundigen „Mitreden-Wollenden“ gehört, von der Pike auf angefangen. Beginnend mit einer Lehre, ausgebildet zum Handwerksgesellen, war ich viele Jahre als Handwerksgeselle in diversen Handwerkszweigen tätig. Nach Weiterbildung ging’s dann weiter in der Fachbauleitung, Arbeitsvorbereitung und Bauleitung Schlüsselfertigbau bis hin zur Technischen Betriebsleitung.

Damit so gut wie alle Bereiche des Bauens, sowohl praktisch als auch technisch, energetisch, bestens kenne.

Profitieren auch Sie von all meinen unbezahlbaren Erfahrungen!

Sie werden erstaunt sein, was Sie alles noch nicht wussten, und durch mich in Erfahrung bringen.

Senden Sie mir Ihre Nachricht über das Kontaktformular oder rufen Sie gleich an.

Ich freue mich, Sie kennenzulernen!

Mit freundlichem Gruß

Siegfried Hensen

⇒ Staatlich geprüfter Hochbautechniker
⇒ Technischer Betriebswirt
⇒ Bausachverständiger im BDSH e. V.
⇒ Zertifizierter Sachverständiger Schloss Raesfeld
⇒ Technischer Betriebsleiter des Maurer- und Betonbauerhandwerks
⇒ Technischer Betriebsleiter des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerks
⇒ Zertifiziert für den Eintrag zur Bauvorlageberechtigung nach § 67 Absatz 4a BauO NRW 2018

Bauexperte seit 40 Jahren

MEINE TIPPS

  • Beauftragen Sie grundsätzlichen keine Handwerker, die nicht über einen Technischen Betriebsleiter verfügen. Lassen Sie sich den Vertrag des Technischen Betriebsleiters als beglaubigte Kopie aushändigen. Stimmen Sie den Vertrag mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Handwerkskammer Ihres Bezirks ab. I. d. R. denjenigen, der für die Handwerksrolle zuständig ist. Sofern für das Handwerk, das Sie beauftragen wollen, eine sogenannte Meisterpflicht besteht, der Handwerker aber keine Meister oder glw. Ausbildung vorweisen kann, mit der er in der Handwerksrolle eingetragen ist, dann muss er einen Technischen Betriebsleiter fest anstellen. Ansonsten er keine Handwerksleistungen erbringen darf, die der Handwerksgruppe A zugehörig sind. Dessen Gruppenzuordnung finden Sie i. d. R. veröffentlich auf der Webseite der Handwerkskammern. Gerne kann ich Ihnen diese auch übersenden. Hat er diesen nicht, verstoßen auch Sie als Auftraggeber gegen das Schwarzarbeitergesetz und machen sich u. U. dann selbst strafbar, was ggf. dann auch Jahre oder Jahrzehnte später auf Sie zurückkommen kann, wenn Rechnungen von Ihnen auftauchen, die in Verbindung einer Razzia konfisziert wurden. Im Falle von Schwarzarbeit, im Sinne der Handwerksordnung, besteht dann auch kein Gewährleistungsanspruch, auch wenn Sie die Leistungen rechnungskonform abgerechnet haben. Auch sollten Sie immer darauf bestehen, dass der Technische Betriebsleiter die Arbeiten, möglichst täglich, selbst überprüft. Insbesondere dann, wenn es um Arbeiten geht, die einen hohen technischen Anspruch mit sich bringen. Sie haben Fragen dazu, gerne können Sie mir eine Nachricht senden oder einfach anrufen.
  • Vorsicht! Möglichst billiges Zusammenschustern von Versicherungsschäden ist lukrativ. Aber nicht für Sie! Darum sollten Sie grundsätzlich immer einen externen Sachverständigen hinzuziehen. Versicherer vermitteln Ihnen gern, dass sie die Handwerker zur Schadensbeseitigung schon haben. Die Aufträge werden dann meistens an sogenannte Abwicklungsfirmen weitergereicht, die die Aufgabe haben, möglichst billige Handwerker zu finden, die die Arbeiten möglichste günstig ausführen. Sind die Schäden dann beseitigt, dann endet damit dann auch der Service des Versicherers. Stellen Sie dann später fest, dass die Arbeiten mangelhaft sind, bleiben Sie darauf möglicherweise sitzen. Versicherte rufen dann beim Versicherer an und fordern Nachbesserung. Müssen dann aber feststellen, dass die Versicherung als Regulierer keinen Werkvertrag mit Ihnen hat, und verweisen auf den Handwerker, der die Arbeiten ausführte. Der ist dann u. U. nicht mehr auffindbar oder finanziell nicht in der Lage, den Schaden zu beseitigen. Darum stets einen externen Sachverständigen hinzuziehen oder, alternativ, die Handwerker vor Ort selbst auswählen, was Ihnen gesetzlich selbstverständlich zusteht.
  • Es wird Ihnen ein Bauleiter vom Bauträger gestellt? Was glauben Sie, wer dessen Entlohnung finanziert und auf welcher Seite dieser dann im Härtefall stehen wird? Stets auch hier, im Zweifelsfalle, eine externen Sachverständigen hinzuziehen.
  • Viele orientieren sich an Aussagen und Angaben im Internet und Selbstdarstellern auf Plattformen wie z.B. Youtube. Konfrontieren Sie Ihre Handwerker nie mit diesem z. g. T. pauschalen Unsinn, so nach dem Motto: „Ich weiß es besser als Sie!“ Ob Sie’s glauben oder nicht. Richtige Fachleute haben es nicht nötig sich solchem Plattformunfug zu unterwerfen und werden das auch nicht tun. Fragen Sie stets Fachleute die wirklich wissen wo der Hase läuft. Das ist meist erheblich billiger als mit Unsinnigkeiten Handwerker zur Weißglut zu provozieren, die dann auf nimmer wiedersehen die Arbeiten einstellen.
  • Sie interessieren sich für eine Immobilie und wollen sicher gehen, dass diese auch dem Exposé entsprechenden Verkaufsangebot entspricht, bzw. keine erheblichen Mängel aufweist. Ein Sachverständiger, der sich das Objekt der Begierde ansieht, ist oftmals billiger als unvorhersehbare Sanierungsmaßnahmen. Insofern, ziehen Sie mich hinzu. Sie werden sich wundern was ein erfahrenes Auge so alles sieht.

Fachinstitutionen

unterstützen Sachverständige

Nicht alles können Sachverständige leisten. Verlässliche Partner stehen dann zur Seite.