Brand- u. Wasserschaden
Ist der Fall „Brand- oder Wasserschaden“ eingetreten, wird in der Regel der Versicherer informiert. Geren dieser den Schaden dann ablehnt. Ob fadenscheinig oder nicht, die Beweislast, dass es sich doch um einen Versicherungsschaden handelt, liegt dann beim Geschädigten. Mit dem der Geschädigte nicht beweisgebend selbst für sich urteilen kann, dass es sich beim Schaden um einen Versicherungsschaden handelt, er einen Bausachverständigen / Baugutachter hinzuziehen muss, der seine Thesen unter Beweis zu stellen hat.
Wird dann der Schaden anerkannt, begutachtet der Sachverständige des Versicherers den Schaden und bewertet diesen. Ob dessen Bewertungen im Sinne des Geschädigten erfolgt, mal dahingestellt. Die Erfahrung zeigt: nicht unbedingt. Auch hier kann ein eigener, beratender Bausachverständiger überaus hilfreich sein und klare Fakten schaffen. Denn oftmals kommt es vor, dass im Sinne von: „so einfach wie nötig und so billig wie möglich“ saniert wird. Will man dann auch wirklich erreichen, dass die Sanierungsleistungen im Sinne des neuesten Stand der Technik erfolgen, bietet es sich an, den Bausachverständigen die Arbeiten begleiten zu lassen.
Die Kosten sind meist gedeckt.
Gleich vom Bauexperten beraten lassen.
Immobilie begutachten
Mit dem die Kosten, einen Neubau zu errichten, inzwischen für viele unbezahlbar Züge annimmt, werden Gebrauchtimmobilien immer mehr gefragt.
Müssen diese schlechter sein? Ja und nein.
In jedem Fall muss man nicht darauf warten, einziehen zu können, sofern es sich nicht um ein gänzliches Sanierungsobjekt handelt. Mit dem Einzug gemäß dem Budget dann peu à peu umbauen oder sanieren kann. Dass gebrauchte Immobilien Schäden haben, damit muss man rechnen. Wie weit diese greifen und kostenmäßig zu bewerten sind, das sollte man jedoch zukunftsgerecht vorausgehend schon bewerten können.
Auch wenn gebrachte Immobilien oftmals einen tadellosen Eindruck erwecken, steckt der Teufel „Schäden“ meist in nicht sichtbaren Details. Für den Laien nicht erkennbar. Daraus ergebend, kann auch die schickste Immobilie ein völlig überteuerter Blender sein.
Vorsorglich es sich vor dem Kauf dann auch immer lohnt, einen auf alte Immobilien spezialisierten Baugutachter hinzuzuziehen, der sich das Objekt der Begierde genauer ansieht und darauf basierend auch das Preis-Leistungsverhältnis argwöhnisch betrachtet.
Es lohnt sich daher immer, den unabhängigen Fachmann sein Urteil fällen zu lassen, auf dessen Basis man dann immer noch entscheiden kann, was man tun will.
Vereinbaren Sie gleich einen Termin!
Baubetreuung
Wer einen Neubau errichtet oder seinen Altbau vom Grund auf sanieren lassen will, der benötigt dazu Fachleute, auf die er sich blind verlassen kann und die zusammenwirkend als Time-Player fungieren. Denn schließlich hat man auch noch anders zu tun, als hinter jedem zu stehen, um zu kontrollieren, ob er denn wirklich alles so macht, wie man`s haben möchte. Doch leider sieht die Realität meist anders aus, und der eine weiß nicht so recht, was der andere tut. Damit der Bauherr die anleitende Funktion übernimmt und die Gewerke koordinierend in Einklang zu bringen hat. Was er dazu braucht: „Fundierte Fachkenntnisse.“ Hat er diesen nicht, endet das ganze Bauen schnell zum unkoordinierten Caos und jeder macht was er will und wie ihm genehm ist. Ob richtig oder falsch, wen interessiert das schon, wenn meine eigenen Arbeiten in Ordnung sind. Exakt das ist leider seit Jahrzehnten Realität. Es kommt eins aufs andere und der Teufel steckt in Details, die überdeckt nicht mehr sichtbar sind und später dann teure Probleme bereiten.
Warum sich Bauherrn das antun, obwohl es Fachleute gibt, die wissen, wies geht? Diese Frage stellte man sich dann.
Darum: Besser das tun was man kann, und anders anderen überlassen, die wissen, was zu tun ist.
Je früher, desto besser!
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Vom Sachverständigen prüfen lassen

Schäden an Gebäuden und Inventar.
Der Sachverständige rät! Hohlen Sie stehts eine 2. Meinung ein.
Ausschreiben lassen
Wer heute einen guten Handwerker sucht, der hat’s schwer, einen wirklichen Fachbetrieb zu finden.
Anzuraten ist es dann, die sowieso völlig überlasteten Handwerker zutragend zu unterstützen und damit auf einfache Art und Weise ein Angebot zu erhalten.
D. h., selbst eine Ausschreibung der Arbeiten (Leistungsverzeichnis) liefern!
Insofern vom Parktisch sehr invaluierten Sachverständigen ein Leistungsverzeichnis erstellen lassen, das dann auch Hand und Fuß hat und der Handwerker in kurzer Zeit mit seinen Preisen versehen ausfüllen und übersenden kann.
Im Übrigen war das früher mal die Regel. Bis findige Einsparer auf die Idee kamen, diese Aufgabe den Handwerkern für umsonst aufzulasten.
Der praktisch invaluvierte Sachverständige weiß explizit, was zu tun ist, und man erhält keine undurchschaubaren, wenige nachvollziehbaren Angebote mehr und tatsächlich die kostengünstige und effizienteste Lösung des Problems.
Überflutung
Viele kennen das Problem und haben es auch aus den Medien mitbekommen, dass Überflutungen zunehmen. Heute weiß man, dass durch das Begradigen natürlicher Bach- und Flussläufe dessen natürliche Ausbreitungsflächen weggenommen wurden, die infolge der zunehmenden Jahrhundertfluten sich Bäche und Flüsse zurückholen.
Eindringendes Wasser ins Wohnhaus oder Kellergeschoss dann auch infolge unsichtbarem Schichtwasser plötzlich auftreten kann.
Dann kommen die Fragen auf: Sind die auftretenden Wasserschäden versichert oder nicht, und wie konnte das Wasser ins Gebäude kommen?
Ein Bausachverständiger kann in der Regel das Problem recht schnell aufspüren und beurteilen.
Mängel
Baumängel kommen vor!
Sprichwörtlich: „Wo gehobelt wird, da fallen Späne.“
Sind es optisch Mängel, liegt die Mangelhaftigkeit meist im Sinne des Betrachters. Die Regeln des optisch Zulässigen werden entweder klar definiert oder vom Sachverständigen nach dessen Ermessen festgelegt.
Anders verhält es sich, wenn konstruktive Mängel bestehen, die sich z. B. durch Rissbildung zeigen. Dann sollte der involvierte Sachverständige die Gesamtsituation des Tragwerks unter die Lupe nehmen und die einflussnehmenden Bedingungen neu berechnen. Risse in Wänden, Decken oder Betonbalken, haben meist einen Grund. Auch kommt es häufig vor, dass alte Tragwerksberechnungen mangelhaft sind, aus denen sich die Schäden dann auch erklären lassen. Sofern konstruktive Mängel bestehen, sollten diese in jedem Fall begutachtet und, wenn nötig, dann auch beseitigt werden. Denn Veränderungen durch z. B. äußere Einflüsse können das Fass plötzlich zum Überlaufen bringen, mit u. U. fatale Folgen.
Technische Ausführungsfehler führen am häufigsten zu Mängeln. Hier muss man sich im Detail ansehen, welche Fehler gemacht wurden und wie sie im Detail zustande kommen konnten. Der praktisch involvierte Sachverständige besitzt die Fähigkeit, die einzelnen Arbeitsschritte nachvollzuziehen.
Der Sachverständige
MEINE TIPPS
Fachinstitutionen
unterstützen Sachverständige
Nicht alles können Sachverständige leisten. Verlässliche Partner stehen dann zur Seite.















