Baubetreuung

Gerade in einer Zeit, in denen das Flächenversiegeln durch Neubauten an Attraktivität verliert, werden Altimmobilien immer attraktiver.

Insofern nicht ohne Grund der Kauf von Altimmobilien, die man schick saniert und oftmals auch architektonisch Vorzüge aufweisen, zunimmt. Doch meist ist die Bausubstanz nicht wirklich gut und energetisch völlig up to date. Hinzukommend, entspricht dessen Charakter und Stil, die Anordnung der Räume, die Dachform und vieles andere, meist nicht wirklich dem architektonischen Geschmack der Bauherren.

Das bedeutet dann: Umplanen, Umbauen und Umstrukturieren um damit den Altbau aus seinen Dornröschenschlaf zu erwecken.

Dass das nicht immer so einfach ist, wie man es sich so vorstellt, erschließt sich den meisten erst dann, wenn sie mitten im Chaos stecken. Es gibt unfassbar viel zu tun, die Aufgaben sind mächtig, vieles gibt es zu beachten und Bauvorschriften, Normen und sonstige Regeln stehen dem auch noch im Wege. Dann gibt es da noch den Nachbarn, der auch noch ein Wörtchen mitzureden hat, und Gesetze, die ihn dabei u. U. unterstützen. Insofern, Hilfe muss her!

Gut ist es dann, wenn man einen Sachverständigen zur Seite stehen hat, der zudem auch planungs- und genehmigungsberechtigt ist und sich auch mit den rechtlichen Tücken bestens auskennt.

Noch besser ist es, wenn der dann zudem auch die Arbeiten koordiniert und mit Fachleuten kommuniziert und diese u. U. dann auch gleich mitbringen kann.

Mit dem der Fachmann alles begleitet, ist man die Sorge los, etwas vergessen oder falsch gemacht zu haben.

Letztendlich sich die Kosten des Fachmanns meist völlig amortisieren.

Praktisch involvierte Fachleute wissen, wie’s geht, und kennen in der Regel Gott und die Welt des Bauens.

Immobilie begutachten

Sind Sie oder der mitgenommene Kenner selbst wirklich in der Lage, das Objekt der Begierde richtig zu beurteilen und dessen Zustand einzuschätzen?

Sie investieren womöglich in eine Immobilie, das Haus für die Familie, das Miethaus zur Absicherung der Rente, in ein Investmentprojekt zur Geldanlage, das sie den größten Teil Ihres Lebens finanziell belasten wird.

Leider viel zu oft der Sachverständige erst nachher, anstatt vorher, sich die Immobilie ansehen darf, und dann ist meist der Groschen schon lang in den Brunnen gefallen.

Es gibt kaum alte Immobilien, die keine Mängel aufweisen. Ob diese dann gravierend sind und das Kaufinteresse dann auch finanziell schmälern, darauf kommt es an, wenn man nicht ein Leben lang in einem Sanierungsprojekt verbringen will.

Sehr erfahrene Fachleute wissen in der Regel, wo die Probleme sich verstecken, und geben meist noch unbezahlbare Informationen.

Also: Vorher, statt nachher!

Gutachten

Ihre Immobilie verzeichnet einen massiven Wasserschaden und Ihr Versicherer ist der Ansicht, dass dieser versicherungstechnisch nicht abgedeckt ist?

Sie haben Leistungen in Verbindung eines Bau-, Werk- oder Werklieferungsvertrag herrichten lassen und stehen im Konflikt mit dem ausführenden Unternehmen, das Ihre Auffassung nicht teilt?

Es gibt Planungsfehler oder statisch relevante Baumängel die zu Ausführungsfehler und Schäden führten?

Dann stehen Sie mit Ihrer Annahme unter sogenannter fachkundiger Beweislast.

Sie benötigen eine Sachverständigen, der sich in Sachen Wasserschäden, Wassereinbruch, Bauplanung, Tragwerksplanung bestens auskennt.

Dann geht`s hier weiter zum Gutachter-Kontakt:

Wasserschaden beurteilen

Wasserschaden ja oder nein, undichte, nasse, feuchte Kellerwände, eindringendes Wasser auf der Bodenplatte, nasse, feuchte Wandsockel, Schäden durch Überfluten, Schimmelbefall und einiges vieles mehr treibt jeden Hausbesitzer den Schweiß auf die Stirn.

Man stellt sich dann die Frage: Was tun?

Der Markt ist übersäht von oftmals fadenscheinigen Experten, die vorsätzlich die Kosten in die Höhe treiben. Der eine sagt das, der andere wieder was anderes. Völlig verunsichert steht man dann da und weiß immer noch nicht, was denn nun wirklich notwendig ist, das Problem abzustellen.

Ein fachkundiger, sehr praxisnaher Sachverständiger schon!

Sachverständige wissen wie’s geht!

Expertise einholenExpertise einholen

Vom Sachverständigen prüfen lassen

  • Risse im Mauerwerk
  • Risse im Beton
  • Statik altes Mauerwerk
  • Statik alter Beton
  • Salzbelastung altes Mauerwerk
  • Feuchte Wand
  • Nasse Wand
  • Nasses Mauerwerk
  • Schimmelbefall
  • Feuchtigkeitsmessung
  • Schädigungsgrad

Schäden an Gebäuden und Inventar.

Der Sachverständige rät! Hohlen Sie stehts eine 2. Meinung ein.

Ausschreiben lassen

Wer heute einen guten Handwerker sucht, der hat’s schwer, einen wirklichen Fachbetrieb zu finden.

Anzuraten ist es dann, die sowieso völlig überlasteten Handwerker zutragend zu unterstützen und damit auf einfache Art und Weise ein Angebot zu erhalten.

D. h., selbst eine Ausschreibung der Arbeiten (Leistungsverzeichnis) liefern!

Insofern vom Parktisch sehr invaluierten Sachverständigen ein Leistungsverzeichnis erstellen lassen, das dann auch Hand und Fuß hat und der Handwerker in kurzer Zeit mit seinen Preisen versehen ausfüllen und übersenden kann.

Im Übrigen war das früher mal die Regel. Bis findige Einsparer auf die Idee kamen, diese Aufgabe den Handwerkern für umsonst aufzulasten.

Der praktisch invaluvierte Sachverständige weiß explizit, was zu tun ist, und man erhält keine undurchschaubaren, wenige nachvollziehbaren Angebote mehr und tatsächlich die kostengünstige und effizienteste Lösung des Problems.

Überflutung

Viele kennen das Problem und haben es auch aus den Medien mitbekommen, dass Überflutungen zunehmen. Heute weiß man, dass durch das Begradigen natürlicher Bach- und Flussläufe dessen natürliche Ausbreitungsflächen weggenommen wurden, die infolge der zunehmenden Jahrhundertfluten sich Bäche und Flüsse zurückholen.

Eindringendes Wasser ins Wohnhaus oder Kellergeschoss dann auch infolge unsichtbarem Schichtwasser plötzlich auftreten kann.

Dann kommen die Fragen auf: Sind die auftretenden Wasserschäden versichert oder nicht, und wie konnte das Wasser ins Gebäude kommen?

Ein Bausachverständiger kann in der Regel das Problem recht schnell aufspüren und beurteilen.

Mängel

Baumängel kommen vor!

Sprichwörtlich: „Wo gehobelt wird, da fallen Späne.“

Sind es optisch Mängel, liegt die Mangelhaftigkeit meist im Sinne des Betrachters. Die Regeln des optisch Zulässigen werden entweder klar definiert oder vom Sachverständigen nach dessen Ermessen festgelegt.

Anders verhält es sich, wenn konstruktive Mängel bestehen, die sich z. B. durch Rissbildung zeigen. Dann sollte der involvierte Sachverständige die Gesamtsituation des Tragwerks unter die Lupe nehmen und die einflussnehmenden Bedingungen neu berechnen. Risse in Wänden, Decken oder Betonbalken, haben meist einen Grund. Auch kommt es häufig vor, dass alte Tragwerksberechnungen mangelhaft sind, aus denen sich die Schäden dann auch erklären lassen. Sofern konstruktive Mängel bestehen, sollten diese in jedem Fall begutachtet und, wenn nötig, dann auch beseitigt werden. Denn Veränderungen durch z. B. äußere Einflüsse können das Fass plötzlich zum Überlaufen bringen, mit u. U. fatale Folgen.

Technische Ausführungsfehler führen am häufigsten zu Mängeln. Hier muss man sich im Detail ansehen, welche Fehler gemacht wurden und wie sie im Detail zustande kommen konnten. Der praktisch involvierte Sachverständige besitzt die Fähigkeit, die einzelnen Arbeitsschritte nachvollzuziehen.

Der Sachverständige

Hallo, ich freue mich, dass Sie meine Webseite besuchen!

Ich gehe davon aus: Sie sind auf der Suche nach einem fachkundigen Bauexperten.

40 Jahre Bauwesen prägen mein Leben!

Insofern 40 Jahre Erfahrungen sammeln durfte, die mir heute beste Dienste leisten und damit unbezahlbar sind.

Selbstverständlich habe ich, so wie es sich für einen fachkundigen, mitreden wollenden, gehört, von der Pike auf angefangen. Beginnend mit einer Lehre, ausgebildet zum Handwerksgesellen, war ich viele Jahre als Handwerksgeselle in diversen Handwerkszweigen tätig. Nach Weiterbildung ging’s dann weiter in der Fachbauleitung, Arbeitsvorbereitung, Bauleitung Schlüsselfertigbau bis hin zur Technischen Betriebsleitung.

Damit so gut wie alle Bereiche des Bauens, sowohl praktisch als auch technisch, energetisch, bestens kenne.

Profitieren auch Sie aus all meinen unbezahlbaren Erfahrungen!

Sie werden erstaunt sein, was Sie alles noch nicht wussten, und durch mich in Erfahrung bringen.

Senden Sie mir Ihre Nachricht über das Kontaktformular oder rufen Sie gleich an.

Ich freue mich, Sie kennenzulernen!

Mit freundlichem Gruß

Siegfried Hensen

⇒ Staatliche geprüfter Hochbautechniker
⇒ Technischer Betriebwirt
⇒ Bausachverständiger im BDSH e.V.
⇒ Technischer Betriebsleiter des Maurer-, Betonbauerhandwerks
⇒ Technischer Betriebsleiter des Fliesen- Platten- Mosaiklegerhandwerks
⇒ Eingeschränkt bauvorlageberechtigt nach § 67 Absatz 4a BauO NRW 2018

MEINE TIPPS

  • Sie sollten es stets unterlassen, Ihren Handwerker unfachmännisch oder theatralisch anzugreifen. Böses Blut ist sicherlich keine gute Lösung, um ein Problem aus der Welt zu schaffen. Auch ist niemand fehlerfrei in seinem täglichen Tun, warum man dann Handwerkern gegenüber nicht unfair werden sollte. Nach dem Sprichwort „Wer keine Fehler macht, der werfe den ersten Stein.“ sollte man stets handeln. Wird man sich nicht einig, ziehen Sie einen Sachverständigen schlichtend hinzu. In der Regel der dann die Wogen glättet und die Arbeiten gehen unverzögert weiter. 
  • Beauftragen Sie grundsätzlichen keine Handwerker, die nicht über einen Technischen Betriebsleiter verfügen. Lassen Sie sich den Vertrag des Technischen Betriebsleiters als beglaubigte Kopie aushändigen. Stimmen Sie den Vertrag mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Handwerkskammer Ihres Bezirks ab. I. d. R. denjenigen, der für die Handwerksrolle zuständig ist. Sofern für das Handwerk, das Sie beauftragen wollen, eine sogenannte Meisterpflicht besteht, der Handwerker aber keine Meister oder glw. Ausbildung vorweisen kann, mit der er in der Handwerksrolle eingetragen ist, dann muss er einen Technischen Betriebsleiter fest anstellen. Ansonsten er keine Handwerksleistungen erbringen darf, die der Handwerksgruppe A zugehörig sind. Dessen Gruppenzuordnung finden Sie i. d. R. veröffentlich auf der Webseite der Handwerkskammern. Gerne kann ich Ihnen diese auch übersenden. Hat er diesen nicht, verstoßen auch Sie als Auftraggeber gegen das Schwarzarbeitergesetz und machen sich u. U. strafbar, was ggf. dann auch Jahre später auf Sie zurückkommen kann, wenn Rechnungen von Ihnen auftauchen, die in Verbindung einer Razzia konfisziert wurden. Im Falle von Schwarzarbeit, im Sinne der Handwerksordnung, besteht dann auch kein Gewährleistungsanspruch, auch wenn Sie die Leistungen rechnungskonform abgerechnet haben. Auch sollten Sie immer darauf bestehen, dass der Technische Betriebsleiter die Arbeiten, möglichst täglich, überprüft. Insbesondere dann, wenn es um Arbeiten geht, die einen hohen technischen Anspruch mit sich bringen. Sie haben Fragen dazu, gerne können Sie mir eine Nachricht senden oder einfach anrufen.
  • Vorsicht! Möglichst billiges zusammenschustern von Versicherungsschäden sind lukrativ. Aber nicht für Sie! Darum sollten Sie grundsätzlich immer einen externen Sachverständigen hinzuziehen. Versicherer vermitteln Ihnen gern, dass sie die Handwerker zur Schadensbeseitigung schon haben. Die Aufträge werden dann meistens an sogenannte Abwicklungsfirmen weitergereicht, die die Aufgabe haben, möglichst billige Handwerker zu finden, die die Arbeiten möglichste günstig ausführen. Sind die Schäden dann beseitigt, dann endet damit dann auch der Service des Versicherers. Stellen Sie dann später fest, dass die Arbeiten mangelhaft sind, bleiben Sie darauf möglicherweise sitzen. Versicherte rufen dann beim Versicherer an und fordern Nachbesserung. Müssen dann aber feststellen, dass die Versicherung als Regulierer keinen Werkvertrag mit Ihnen hat und verweisen auf den Handwerker, der die Arbeiten ausgeführt hat. Der ist dann u. U. nicht mehr auffindbar oder finanzielle nicht in der Lage den Schaden zu beseitigen. Darum stets einen externen Sachverständigen hinzuziehen oder, alternativ, die Handwerker vor Ort selbst auswählen, was Ihnen gesetzlich selbstverständlich zusteht.
  • Es wird Ihnen ein Bauleiter vom Bauträger gestellt? Was glauben Sie, wer dessen Entlohnung finanziert und auf welcher Seite dieser dann im Härtefall stehen wird? Stets auch hier, im Zweifelsfalle, eine externen Sachverständigen hinzuziehen.
  • Viele orientieren sich an Aussagen und Angaben im Internet und Selbstdarstellern auf Plattformen wie z.B. Youtube. Konfrontieren Sie Ihre Handwerker nie mit diesem z. g. T. pauschalen Unsinn, so nach dem Motto: „Ich weiß es besser als Sie!“ Ob Sie’s glauben oder nicht. Richtige Fachleute haben es nicht nötig sich solchem Plattformunfug zu unterwerfen und werden das auch nicht tun. Fragen Sie stets Fachleute die wirklich wissen wo der Hase läuft. Das ist meist erheblich billiger als mit Unsinnigkeiten Handwerker zur Weißglut zu provozieren, die dann auf nimmer wiedersehen die Arbeiten einstellen.
  • Sie interessieren sich für eine Immobilie und wollen sicher gehen, dass diese auch dem Exposé entsprechenden Verkaufsangebot entspricht, bzw. keine erheblichen Mängel aufweist. Ein Sachverständiger, der sich das Objekt der Begierde ansieht, ist oftmals billiger als unvorhersehbare Sanierungsmaßnahmen. Insofern, ziehen Sie mich hinzu. Sie werden sich wundern was ein erfahrenes Auge so alles sieht.

Fachinstitutionen

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Nicht alles können Sachverständige leisten. Verlässliche Partner stehen dann zur Seite.