Baubetreuung
Um sich Ärger zu ersparen, sollten Sie den Umbau, die Sanierung Ihres Renditeobjekts, Haus, Immobilie, Gewerbeobjekts oder Mehrfamilienhaus vom Baugutachter begleiten lassen. Das können z. B. folgende Arbeiten sein: Fassadendämmung, Dachdämmung, Kellerdämmung, WDVS, energetische KfW-Maßnahmen, zweischaliges Mauerwerk dämmen, Abdichtung von Wänden, Bodenplatte abdichten, Kellerabdichtung, Anbau errichten, barrierefreier Umbau, Badsanierung, Sauna und Wellness erneuern und vieles andere mehr. Ob Neubau oder Altbausanierung: Es kommen immer wieder Sachverhalte auf Sie zu, die Sie überfordern. In den meisten Fällen, die Kosten des Experten sich recht schnell amortisieren.
Immobilie begutachten
Das Investieren in eine Immobilie; das Haus für die Familie; das Miethaus zur Absicherung der Rente; ein Investmentprojekt zur Geldanlage ist meist eine Lebensaufgabe. Immobilienbewertungen beinhalten in der Regel nur den Marktpreis in Bezug zum Alter, Ort und Lage bzw. pauschal den Zustand. Fatal kann es u. U. dann sein, wenn man vor dem Kauf einer solchen Lebensaufgabe diese nicht fachkundig begutachten lässt. Auch sollte man vom Bausachverständigen, ggf. auch Rechtsanwalt, das Vertragswerk vorher durchsehen lassen. Insbesondere sehr günstige Lockangebote, die darauf abzielen, den Vertragspartner sofort zur Unterschrift zu animieren, weil das Haus, die Immobilie ja sonst morgen schon weg sein könnte, sind i. d. R. meist mehr Schein als Sein. Lassen Sie daher Vertragswerke und insbesondere die Immobilie stets fachlich vom Bausachverständigen prüfen. Auch sollte zuvor eine realistische Bewertung etwaiger Sanierungskosten erfolgen, die ganz bestimmt auf Sie zukommen werden. Agieren Sie nach dem Motto „Lieber Vorsicht als Nachsicht“ und nicht umgekehrt.
Gutachten
Ihre Immobilie verzeichnet einen massiven Wasserschaden und Ihr Versicherer ist der Ansicht, dass dieser versicherungstechnisch nicht abgedeckt ist?
Sie haben Leistungen in Verbindung eines Bau-, Werk- oder Werklieferungsvertrag herrichten lassen und stehen im Konflikt mit dem ausführenden Unternehmen, das Ihre Auffassung nicht teilt?
Es gibt Planungsfehler oder statisch relevante Baumängel die zu Ausführungsfehler und Schäden führten?
Dann stehen Sie mit Ihrer Annahme unter sogenannter fachkundiger Beweislast.
Sie benötigen eine Sachverständigen, der sich in Sachen Wasserschäden, Wassereinbruch, Bauplanung, Tragwerksplanung bestens auskennt.
Dann geht`s hier weiter zum Gutachter-Kontakt:
Ausführungshilfe
Undichte, nasse, feuchte Kellerwände, eindringendes Wasser auf der Bodenplatte, Wasserschäden durch Überfluten, nasse, feuchte Wandsockel, Schimmelbefall u. e. m. treiben jedem Hausbesitzer den Schweiß auf die Stirn. Zuerst man sich dann die Frage stellt: „Was tun?“ Der Markt ist übersäht von oftmals selbsternannten „Experten“. Der eine sagt das, der andere wieder was anderes. Völlig verunsichert steht man nun da und weiß immer noch nicht, was denn nun wirklich notwendig ist, das Problem zu beseitigen. Ein fachkundiger Sachverständiger schon! Darum es immer sinnvoll sein kann und meist auch billiger ist, die notwendigen Arbeiten von einem Sachverständigen in einem sogenannten Leistungskatalog zusammenstellen zu lassen, anhand dessen man die Arbeiten anfragt und beauftragt. Damit man dann auch alles erhält, was man bestellt hat, sollte der Sachverständige die Arbeiten auch überwachen.
Vom Sachverständigen prüfen lassen
Schäden an Gebäuden und Inventar.
Der Sachverständige rät! Hohlen Sie stehts eine 2. Meinung ein.
Rohrbruch
Ist es ein Rohrbuchschaden oder nicht? Diese Frage, die man sich stellt, wenn es plötzlich von der Decke tropft oder unter der Decke sich Feuchtestellen abzeichnen. In der Regel dann den Versicherer kontaktiert, der dann wiederum ein prüfendes Unternehmen beauftragt, den Sachverhalt zu klären.
Kommt es dann zu Unstimmigkeiten, wer denn nun verantwortlich ist, ein Sachverständiger sehr hilfreich sein kann, dem nachzugehen.
Das auch im Falle eines Wassereinbruchs von außen.
Überflutung
Viele kennen das Problem und haben es auch aus den Medien mitbekommen, dass Überflutungen zunehmen. Heute weiß man, dass durch das Begradigen natürlicher Bach- und Flussläufe dessen natürliche Ausbreitungsflächen weggenommen wurden, die infolge der zunehmenden Jahrhundertfluten sich Bäche und Flüsse zurückholen.
Eindringendes Wasser ins Wohnhaus oder Kellergeschoss dann auch infolge unsichtbarem Schichtwasser plötzlich auftreten kann.
Dann kommen die Fragen auf: Sind die auftretenden Wasserschäden versichert oder nicht, und wie konnte das Wasser ins Gebäude kommen?
Ein Bausachverständiger kann in der Regel das Problem recht schnell aufspüren und beurteilen.
Mängel
Baumängel kommen vor!
Sinngemäß: „Wo gehobelt wird, fallen Späne.“ oder „Wer nichts tut, der kann auch keine Fehler machen.“
Darum man Menschen, die etwas mit ihren Hände erschaffen, nicht unfair gegenüber werden sollte. Legen Sie mit den Handwerkern möglichste fest, welches Ziel Sie verfolgen, wie Sie sich das vorstellen und so. Berücksichtigen Sie dabei stets, dass Handwerker keine CNC-Maschine sind und ihre Arbeiten in einer gewissen, bezahlbaren Zeit herrichten müssen. Selbstverständlich hat jeder Hobbyhandwerker alle Zeit der Welt etwas noch besser zu machen. Aber ohne Toleranzen, er das auch nicht hinbekommen wird, warum Toleranzen seit je her klaren Richtlinien des Machbaren unterliegen. Reicht Ihnen das nicht aus, dann sollten Sie es besser selbst machen, denn unrealistische Träume auch die besten Handwerker nicht erfüllen können.
Eine gewisse Kreativität und Individualität gehört zum Handwerk. Picasso und Co. hätten keine Werke erschaffen, sofern Sachverständige des Maler- und Lackiererverbands diese mit der Schieblehrer geprüft hätten. Ein wenig davon man auch dem Handwerk zugestehen sollte.
Gute Sachverständige, die die meisten Arbeiten schon selbst über Jahre hergerichtet haben, wissen was im Sinne des Kunden und unter Einbeziehen zulässiger Toleranzen machbar ist.
Der Sachverständige
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Nicht alles können Sachverständige leisten. Verlässliche Partner stehen dann zur Seite.