Baubetreuung
Gerade in einer Zeit, in denen das Flächenversiegeln durch Neubauten an Attraktivität verliert, werden Altimmobilien immer attraktiver.
Insofern nicht ohne Grund der Kauf von Altimmobilien, die man schick saniert und oftmals auch architektonisch Vorzüge aufweisen, zunimmt. Doch meist ist die Bausubstanz nicht wirklich gut und energetisch völlig up to date. Hinzukommend, entspricht dessen Charakter und Stil, die Anordnung der Räume, die Dachform und vieles andere, meist nicht wirklich dem architektonischen Geschmack der Bauherren.
Das bedeutet dann: Umplanen, Umbauen und Umstrukturieren um damit den Altbau aus seinen Dornröschenschlaf zu erwecken.
Dass das nicht immer so einfach ist, wie man es sich so vorstellt, erschließt sich den meisten erst dann, wenn sie mitten im Chaos stecken. Es gibt unfassbar viel zu tun, die Aufgaben sind mächtig, vieles gibt es zu beachten und Bauvorschriften, Normen und sonstige Regeln stehen dem auch noch im Wege. Dann gibt es da noch den Nachbarn, der auch noch ein Wörtchen mitzureden hat, und Gesetze, die ihn dabei u. U. unterstützen. Insofern, Hilfe muss her!
Gut ist es dann, wenn man einen Sachverständigen zur Seite stehen hat, der zudem auch planungs- und genehmigungsberechtigt ist und sich auch mit den rechtlichen Tücken bestens auskennt.
Noch besser ist es, wenn der dann zudem auch die Arbeiten koordiniert und mit Fachleuten kommuniziert und diese u. U. dann auch gleich mitbringen kann.
Mit dem der Fachmann alles begleitet, ist man die Sorge los, etwas vergessen oder falsch gemacht zu haben.
Letztendlich sich die Kosten des Fachmanns meist völlig amortisieren.
Praktisch involvierte Fachleute wissen, wie’s geht, und kennen in der Regel Gott und die Welt des Bauens.
Immobilie begutachten
Sind Sie oder der mitgenommene Kenner selbst wirklich in der Lage, das Objekt der Begierde richtig zu beurteilen und dessen Zustand einzuschätzen?
Sie investieren womöglich in eine Immobilie, das Haus für die Familie, das Miethaus zur Absicherung der Rente, in ein Investmentprojekt zur Geldanlage, das sie den größten Teil Ihres Lebens finanziell belasten wird.
Leider viel zu oft der Sachverständige erst nachher, anstatt vorher, sich die Immobilie ansehen darf, und dann ist meist der Groschen schon lang in den Brunnen gefallen.
Es gibt kaum alte Immobilien, die keine Mängel aufweisen. Ob diese dann gravierend sind und das Kaufinteresse dann auch finanziell schmälern, darauf kommt es an, wenn man nicht ein Leben lang in einem Sanierungsprojekt verbringen will.
Sehr erfahrene Fachleute wissen in der Regel, wo die Probleme sich verstecken, und geben meist noch unbezahlbare Informationen.
Also: Vorher, statt nachher!
Gutachten
Ihre Immobilie verzeichnet einen massiven Wasserschaden und Ihr Versicherer ist der Ansicht, dass dieser versicherungstechnisch nicht abgedeckt ist?
Sie haben Leistungen in Verbindung eines Bau-, Werk- oder Werklieferungsvertrag herrichten lassen und stehen im Konflikt mit dem ausführenden Unternehmen, das Ihre Auffassung nicht teilt?
Es gibt Planungsfehler oder statisch relevante Baumängel die zu Ausführungsfehler und Schäden führten?
Dann stehen Sie mit Ihrer Annahme unter sogenannter fachkundiger Beweislast.
Sie benötigen eine Sachverständigen, der sich in Sachen Wasserschäden, Wassereinbruch, Bauplanung, Tragwerksplanung bestens auskennt.
Dann geht`s hier weiter zum Gutachter-Kontakt:
Wasserschaden beurteilen
Wasserschaden ja oder nein, undichte, nasse, feuchte Kellerwände, eindringendes Wasser auf der Bodenplatte, nasse, feuchte Wandsockel, Schäden durch Überfluten, Schimmelbefall und einiges vieles mehr treibt jeden Hausbesitzer den Schweiß auf die Stirn.
Man stellt sich dann die Frage: Was tun?
Der Markt ist übersäht von oftmals fadenscheinigen Experten, die vorsätzlich die Kosten in die Höhe treiben. Der eine sagt das, der andere wieder was anderes. Völlig verunsichert steht man dann da und weiß immer noch nicht, was denn nun wirklich notwendig ist, das Problem abzustellen.
Ein fachkundiger, sehr praxisnaher Sachverständiger schon!
Vom Sachverständigen prüfen lassen
Schäden an Gebäuden und Inventar.
Der Sachverständige rät! Hohlen Sie stehts eine 2. Meinung ein.
Ausschreiben lassen
Wer heute einen guten Handwerker sucht, der hat’s schwer, einen wirklichen Fachbetrieb zu finden.
Anzuraten ist es dann, die sowieso völlig überlasteten Handwerker zutragend zu unterstützen und damit auf einfache Art und Weise ein Angebot zu erhalten.
D. h., selbst eine Ausschreibung der Arbeiten (Leistungsverzeichnis) liefern!
Insofern vom Parktisch sehr invaluierten Sachverständigen ein Leistungsverzeichnis erstellen lassen, das dann auch Hand und Fuß hat und der Handwerker in kurzer Zeit mit seinen Preisen versehen ausfüllen und übersenden kann.
Im Übrigen war das früher mal die Regel. Bis findige Einsparer auf die Idee kamen, diese Aufgabe den Handwerkern für umsonst aufzulasten.
Der praktisch invaluvierte Sachverständige weiß explizit, was zu tun ist, und man erhält keine undurchschaubaren, wenige nachvollziehbaren Angebote mehr und tatsächlich die kostengünstige und effizienteste Lösung des Problems.
Überflutung
Viele kennen das Problem und haben es auch aus den Medien mitbekommen, dass Überflutungen zunehmen. Heute weiß man, dass durch das Begradigen natürlicher Bach- und Flussläufe dessen natürliche Ausbreitungsflächen weggenommen wurden, die infolge der zunehmenden Jahrhundertfluten sich Bäche und Flüsse zurückholen.
Eindringendes Wasser ins Wohnhaus oder Kellergeschoss dann auch infolge unsichtbarem Schichtwasser plötzlich auftreten kann.
Dann kommen die Fragen auf: Sind die auftretenden Wasserschäden versichert oder nicht, und wie konnte das Wasser ins Gebäude kommen?
Ein Bausachverständiger kann in der Regel das Problem recht schnell aufspüren und beurteilen.
Mängel
Baumängel kommen vor!
Sprichwörtlich: „Wo gehobelt wird, da fallen Späne.“
Sind es optisch Mängel, liegt die Mangelhaftigkeit meist im Sinne des Betrachters. Die Regeln des optisch Zulässigen werden entweder klar definiert oder vom Sachverständigen nach dessen Ermessen festgelegt.
Anders verhält es sich, wenn konstruktive Mängel bestehen, die sich z. B. durch Rissbildung zeigen. Dann sollte der involvierte Sachverständige die Gesamtsituation des Tragwerks unter die Lupe nehmen und die einflussnehmenden Bedingungen neu berechnen. Risse in Wänden, Decken oder Betonbalken, haben meist einen Grund. Auch kommt es häufig vor, dass alte Tragwerksberechnungen mangelhaft sind, aus denen sich die Schäden dann auch erklären lassen. Sofern konstruktive Mängel bestehen, sollten diese in jedem Fall begutachtet und, wenn nötig, dann auch beseitigt werden. Denn Veränderungen durch z. B. äußere Einflüsse können das Fass plötzlich zum Überlaufen bringen, mit u. U. fatale Folgen haben.
Technische Ausführungsfehler führen am häufigsten zu Mängeln. Hier muss man sich im Detail ansehen, welche Fehler gemacht wurden und wie sie im Detail zustande kommen konnten. Der praktisch involvierte Sachverständige besitzt die Fähigkeit, die einzelnen Arbeitsschritte nachvollzuziehen.
Der Sachverständige
MEINE TIPPS
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Nicht alles können Sachverständige leisten. Verlässliche Partner stehen dann zur Seite.